Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden, auch für alle zukünftigen Geschäfte. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eventueller eigener Geschäftsbedingungen. Jede sonstige abweichende Vereinbarung ist von uns schriftlich zu bestätigen. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung vorhanden ist, gelten die österreichischen Handelsusancen subsidiär. Alle Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht.
II. Auftragsbestätigung
Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden, dies betrifft insbesondere auch Zusagen und Abschlüsse durch Vertreter.
III. Lieferung
Lieferung, Verladung, Versand und Beförderung erfolgen auf Gefahr des Käufers. Ohne gesonderten Auftrag sind wir zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Vereinbarte Lieferzeiten gelten ohne gegenteilige Abmachung als nur annähernd. Besondere unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen Krieg, Elementarereignisse, Verkehrsstörungen, Streik, Lieferverzug von Vorlieferanten oder ähnliches berechtigt uns, vom Vertrag ohne gegenseitige Entschädigung zurückzutreten oder später zu liefern. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine Nachfrist von 4 Wochen fruchtlos gesetzt hat. Ein solcher Rücktritt des Käufers ist jedoch nicht möglich bei Verzug wegen höherer Gewalt oder bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell hergestellt oder beschafft werden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung, es sei denn, es liegt gegenteilige Vereinbarung vor.
IV. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind 14 Tage nach Rechnungslegung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug mit einer Rechnung können sofort alle noch offenen Rechnungen fällig gestellt und Lieferungen zurückbehalten werden. Bei Barzahlung binnen 8 Tagen werden 2 % Skonto gewährt. Die Annahme von Wechseln oder Schecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Wechsel oder Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen. Diskontspesen sind vom Käufer in bar zu vergüten. Gewährte Rabatte haben nur unter Einhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen Gültigkeit. Diese Rabatte können daher für den Fall des Zahlungsverzuges gänzlich (bei Teilzahlungen nicht nur für den noch offenen Betrag, sondern für die ganze Rechnung) nachverrechnet werden! Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. In solchen Fällen steht uns jedenfalls eine Abstandsgebühr bis zu 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von jeweils 10% p. a. zuzüglich der darauf entfallenden Ust. bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
V. Mängelrügen
Besichtigt der Käufer die Ware vor dem Versand, so ist jede spätere Bemängelung ausgeschlossen, soweit nicht von uns bestimmte Eigenschaften ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Im übrigen sind Mängelrügen schriftlich binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns einlangend unter genauer Angabe der Mängel anzuzeigen; uns ist die Möglichkeit der jederzeitigen Besichtigung der Mängel einzuräumen. Für beanstandete Ware, die ohne unsere Zustimmung weiterverarbeitet wird, erlischt jede Gewährleistung. Handelsübliche Abweichungen in Mengen und Stärken gelten nicht als Mangel. Bei berechtigten Mängeln besteht der Anspruch auf Verbesserung, Nachtrag des fehlenden oder Lieferung mängelfreier Ware; es besteht jedoch kein Anspruch auf Preisminderung oder Aufhebung des Vertrages. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Ware oder Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrent-Saldo beglichen hat. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen durch andere Gläubiger sind uns unverzüglich anzuzeigen. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im Rahmen ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die durch die Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an uns zediert. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen unverzüglich bekanntzugeben. Allenfalls eingezogene Beträge sind jedenfalls gesondert zu verwahren und sofort an uns abzuführen. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen entsteht Miteigentum.
VII. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche aus Rechtsgeschäften, insbesondere aus Mängelfolgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftansprüche für Sachschäden gegenüber Unternehmen wie Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren, sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren ist uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren ist unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründeten Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich an unsere Geschäftsleitung zu richten.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für sämtliche sonstigen Leistungen ist Frankenburg. Für Streitigkeiten jeder Art wird die Zuständigkeit dies für 4890 Frankenmarkt sachlich zuständigen Gerichts ausdrücklich vereinbart.
IX. Besondere Vereinbarungen
Abmachungen aller Art, insbesondere Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Nichtigkeit eines Teiles dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zieht die Nichtigkeit der übrigen Punkte nicht nach sich!